
Heilpädagogische Einzelförderung
Heilpädagogische Einzelförderung nach §35a
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung betroffen sind oder bei denen eine solche Behinderung droht. Unsere Förderung nach § 35a SGB VIII zielt darauf ab, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die individuelle Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu fördern.
Was beinhaltet die Förderung nach § 35a SGB VIII ?
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Individuelle Begleitung und Förderung, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen.
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Stärkung sozialer Kompetenzen, Förderung der emotionalen Stabilität und Unterstützung in der Alltagsbewältigung.
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Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und anderen beteiligten Fachstellen, um ein stabiles Umfeld zu schaffen.
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Beratung der Familie und Unterstützung im Umgang mit der Situation.
Wer trägt die Kosten ?
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt Dortmund, genauer, der "§35a Fachstelle".
Die Eltern oder Sorgeberechtigten können über einen Antrag die Unterstützung beantragen, die im Rahmen einer Bedarfsfeststellung geprüft wird.
Hiefinden sie direkt online das Formular zur Eingliederungshilfe
nach §35a der Stadt Dortmund. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt werden.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die unter einer seelischen Behinderung leiden oder bei denen eine solche Behinderung droht, und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Wie können sie uns erreichen?
Falls Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
PTZ Dortmund
Essener Straße 20
44139 Dortmund
📞 **0231 95655222**
Oder direkt mit unserem Kontaktformular